1| Der Verein setzt die gemeinnützige Arbeit zur Förderung der Heimatpflege des am
12. September 2007 aufgelösten Verschönerungsvereins Wurzen fort.
Der Verein dient der Förderung des kulturellen Lebens in der Stadt Wurzen und möchte durch sein ehrenamtliches Engagement die Heimatverbundenheit der Wurzener Bürger stärken.
Er pflegt und fördert den Landschafts-, Denkmal- sowie Umwelt- und Naturschutz. Er sorgt gemeinnützig für die Erhaltung und Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes, erhält aus der Stadtgeschichte hervorgegangene Werte und Einrichtungen im Sinne der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes und unterstützt die Kunst- und Kulturlandschaft in der Stadt Wurzen.
2| Der Verein stellt sich folgende Aufgaben:
- Hebung des Ansehens der Stadt Wurzen und ihrer unmittelbaren Umgebung
- Förderung des Fremdenverkehrs
- Harmonisierung der Zusammenarbeit und Interessenvertretung aller Wurzener Vereine und Kooperationen
- Mitarbeit und Gestaltung städtischer Einrichtungen, insbesondere soweit sie Einfluss auf das Stadtbild haben
- Beratung städtischer Gremien in Fragen der Verkehrswege
- Erforschung und Darstellung der Geschichte der Stadt Wurzen sowie die Pflege und Erhaltung örtlichen Brauchtums in Abstimmung mit dem Wurzener Geschichtsverein
- Beratung und Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmälern
- die Bedeutung örtlicher Kulturgüter und allgemeiner Sehenswürdigkeiten im Bewusstsein der Bevölkerung stärken
- zur Pflege des historischen Ortsbildes Anregungen geben und Aktionen durchführen und den zuständigen Behörden (Stadtverwaltung Wurzen, Landkreis Leipzig ) zuleiten
- zur Erhaltung und Pflege örtlicher Denkmäler und Gedenkstätten unter Beachtung der Forderungen des Denkmalschutzes eintreten
- Initiativen zur Errichtung, Pflege und Erhaltung von Einrichtungen, die der Erholung und der Landschaftspflege sowie dem Umwelt- und Naturschutz dienen, an die zuständigen Behörden herantragen
- die Öffentlichkeit und die Jugend an die oben genannten Punkte heran führen
3| Konkrete jährliche Maßnahmen des Vereins werden sein:
1. Veranstalten von Wettbewerben
2. Vortragsreihen und öffentliche Informationsveranstaltungen
3. Vorlage von Gestaltungsplänen für öffentliche Anlagen
4. Pflanzaktionen
5. Frühjahrsputz bzw. öffentliche „Mitmachtage“
6. Anregung zur Schaffung von Wanderwegen und Ruheorten, Wegweisern und Informationstafeln
7. Kenntnisnahme von städtischen Landschafts-, Grünordnungs- und Bebauungsplänen sowie Stellungnahmen hierzu
8. Besichtigungsfahrten/ -wanderungen zur Eruierung weiterer Verschönerungs-Maßnahmen
4| Mittel des Vereins dürfen nur für die oben angeführten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Zu Veranstaltungen des Vereins sollen nicht nur die Mitglieder, sondern auch Gäste freien Zutritt haben.
Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.
Die Körperschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
5| Die gemeinnützigen Zwecke werden ausschließlich und unmittelbar im Sinne der §§ 51 ff der Abgabenordnung verfolgt. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.